Qualifikationen
Helfergrundausbildung
Inhalte
- Voraussetzungen • Mitgliedschaft in der DLRG • Basisausbildung Einsatzdienste (401) • Erste Hilfe-Lehrgang oder Erste Hilfe-Fortbildung • Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
- Ausbildungsinhalte • Sanitätsausbildung A (331) oder Sanitätsfortbildung (341) • Aufbaumodul "Grundlagen des Katastrophenschutzes und der öffentlichen Gefahrenabwehr"
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
- Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Fortbildung (Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Fortbildung)
Dokumente
Zusatzausbildung Bootsführer KatS
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Ausbildung: DLRG Bootsführerschein B (512)
- Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
- Hospitation: (gelöschte Ausbildung)
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung
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Zusatzausbildung Rettungstaucher KatS
Truppführerausbildung
Truppführer führen Trupps von 2 bis 5 Helfern.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr)
- Ausbildung: Helfergrundausbildung (811)
- Ausbildung: Führungslehre (421)
- Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715)
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung
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Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A)
Gruppenführer führen Gruppen von 2 bis 5 Trupps auch unterschiedlicher Fachrichtungen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Ausbildung: Truppführerausbildung (830)
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung
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Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B)
Zugführer führen Züge von 2 bis 5 Gruppen unterschiedlicher Fachrichtungen. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte in der Führungsstufe B nach DV 100 leiten.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Ausbildung: Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A) (831)
- mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer (mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer)
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung
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Verbandführerausbildung (Führen in der Führungsstufe C)
Verbandführer führen taktische Verbände von 2 bis 5 Zügen („Bereitschaft“) oder von 2 bis 5 Bereitschaften („Abteilung“) auch unterschiedlicher Fachdienste. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte auch unterschiedlicher Fachdienste in der Führungsstufe C nach DV 100 leiten.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Ausbildung: Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B) (832)
- mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Zugführer (mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Zugführer)
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung
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Ausbilder/Prüfer Katastrophenschutz
Für die verantwortliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des Katas
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
- Ausbildung: Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A) (831)
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung
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Multiplikator Katastrophenschutz
Ziel der allgemeinen Multiplikatorenschulung ist die Vermittlung von didaktisch-methodischen Kenntnissen und spezifischen Inhalten des personen- und vereinsbezogenen Bereiches der DLRG für die Aus- und Fortbildung von Lizenzbewerbern der DLRG. Die Ausbildung erfolgt durch besonders beauftragte Multiplikatoren im Auftrage des Bundesverbandes nach den Bestimmungen der Rahmen-Richtlinien für die Ausbildung der DLRG. Ausnahmen können durch den Bundesverband zugelassen werden, wenn der Bewerber die nötigen Kenntnisse bereits auf andere Weise erworben und nachgewiesen hat.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Ausbildung: Allgemeine Multiplikatorenschulung (190)
- Ausbildung: Ausbilder/Prüfer Katastrophenschutz (881)
- Ausbildung: Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B) (832)
- Hospitation: (gelöschte Ausbildung) (Hospitation bei einem Zug- oder Verbandsführerlehrgang auf Bundesebene)
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung
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