Qualifikationen
Helfergrundausbildung
Inhalte
- Voraussetzungen • Mitgliedschaft in der DLRG • Basisausbildung Einsatzdienste (401) • Erste Hilfe-Lehrgang oder Erste Hilfe-Fortbildung • Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
- Ausbildungsinhalte • Sanitätsausbildung A (331) oder Sanitätsfortbildung (341) • Aufbaumodul "Grundlagen des Katastrophenschutzes und der öffentlichen Gefahrenabwehr"
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Basisausbildung Einsatzdienste
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Ärztliche Tauglichkeit (oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)
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Zusatzausbildung Bootsführer KatS
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- DLRG Bootsführerschein B
- Gemeinsamer Grundausbildungsblock
- Hospitation
- Befürwortung der Teilnahme
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Truppführerausbildung
Truppführer führen Trupps von 2 bis 5 Helfern.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit in der allgemeinen Gefahrenabwehr.
- Helfergrundausbildung
- Führungslehre
- BOS-Sprechfunker -analog- (oder BOS-Sprechfunkausbildung -digital- (715))
- Befürwortung der Teilnahme (durch die entsendene Gliederung)
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Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A)
Gruppenführer führen Gruppen von 2 bis 5 Trupps auch unterschiedli- cher Fachrichtungen.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Allgemeine Multiplikatorenschulung
- Befürwortung der Teilnahme (durch die entsendende Gliederung)
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Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B)
Zugführer führen Züge von 2 bis 5 Gruppen unterschiedlicher Fachrich- tungen. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte in der Führungsstufe B nach DV 100 leiten.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A)
- mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer
- Befürwortung der Teilnahme (durch den zuständigen Landesverband)
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Verbandsführerausbildung (Führen in der Führungsstufe C)
Verbandsführer führen taktische Verbände von 2 bis 5 Zügen („Bereit- schaft“) oder von 2 bis 5 Bereitschaften („Abteilung“) auch unterschied- licher Fachdienste. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte auch un- terschiedlicher Fachdienste in der Führungsstufe C nach DV 100 leiten.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B)
- mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Zugführer
- Befürwortung der Teilnahme (durch den zuständigen Landesverband oder den Bundesverband)
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Ausbilder/Prüfer Katastrophenschutz
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Gemeinsamer Grundausbildungsblock
- Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A)
- Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung durch den zuständigen Landesverband oder den Bun- desverband)
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Multiplikator Katastrophenschutz
Ziel der allgemeinen Multiplikatorenschulung ist die Vermittlung von di- daktisch-methodischen Kenntnissen und spezifischen Inhalten des perso- nen- und vereinsbezogenen Bereiches der DLRG für die Aus- und Fortbil- dung von Lizenzbewerbern der DLRG. Die Ausbildung erfolgt durch be- sonders beauftragte Multiplikatoren im Auftrage des Bundesverbandes nach den Bestimmungen der Rahmen-Richtlinien für die Ausbildung der DLRG. Ausnahmen können durch den Bundesverband zugelassen wer- den, wenn der Bewerber die nötigen Kenntnisse bereits auf andere Weise erworben und nachgewiesen hat.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Allgemeine Multiplikatorenschulung
- Ausbilder/Prüfer Katastrophenschutz
- Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B)
- Hospitation Hospitation bei einem Zug- oder Verbandsführerlehrgang auf Bun- desebene
- Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung durch den zuständigen Landesverband oder den Bun- desverband)
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