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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Emsland e.V. findest du hier .

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Qualifikationen

Strömungsretter 1 (SR1)

Zielgruppe
Die Grundstufe zum Strömungsretter 1 muss von jeder Einsatzkraft vor dem Einsatz in der Strömungsrettung durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Dieser Lehrgang gilt gleichzeitig als Grundlage für die Ausbildung zum Air Rescue Specialist (ARS) für die hubschraubergestützte Wasserrettung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Wasserretter (oder Basisausbildung Einsatzdienste (401))
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Sanitätsausbildung A
  • Körperliche Fitness (Details regelt die Ausbildungsvorschrift)
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis der SR-relevanten Grundlagen und ausgewählter Techniken anhand einer Checkliste. Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

Sachkundiger PSA gegen Absturz

Die Ausbildung zum Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz und zum Halten und Retten erfolgt nach den Richtlinien des betreffenden DGUV-Grundsatzes. Nach den BG-Regeln ist jeder Unternehmer verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung der lebensrettenden Systeme durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen. Diese Ausbildung vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von PSA gegen Absturz beurteilen zu können.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wasserretter (oder Basisausbildung für die Einsatzdienste (401))
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung der Gliederung)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Details regelt die Ausbildungsvorschrift.
  • Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

Modul Seiltechnik 1

Das Modul Seiltechnik ist Eingangsvoraussetzung zum Lehrgang Strömungsretter SR2 (1028) und zum Modul Seiltechnik 2 (1041), kann aber auch als fachliche Fortbildung für Strömungsretter SR1 genutzt werden.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Strömungsretter 1 (SR1)
  • Befürwortung der Teilnahme

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis der seiltechnischen Kenntnisse gemäß Ausbildungsvorschrift.

Modul Wildwasser

Das Modul Wildwasser ist Eingangsvoraussetzung zum Lehrgang Strömungsretter SR2 (1028), falls der Teilnehmer keine andere adäquate Erfahrung in schnell fließendem Wasser (mindestens WWStufe 2) nachweisen kann. Das Modul kann aber auch als fachliche Fortbildung für Strömungsretter SR1 genutzt werden.

Voraussetzungen

  • Strömungsretter 1 (SR1)
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung der Teilnahme
  • Ärztliche Tauglichkeit

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis gemäß Ausbildungsvorschrift.

Modul Rafting

Das Modul Rafting ist Eingangsvoraussetzung zum Lehrgang Ausbilder Strömungsrettung (1081), kann aber auch als fachliche Fortbildung für Strömungsretter SR1 oder SR2 genutzt werden.

Voraussetzungen

  • Strömungsretter 1 (SR1)
  • Modul Wildwasser
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung der Teilnahme

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis gemäß Ausbildungsvorschrift.

Modul Canyoning

Das Modul Canyon dient der fachlichen Fortbildung für Strömungsretter SR1 und SR2.

Voraussetzungen

  • Strömungsretter 1 (SR1)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Modul Seiltechnik 1
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung der Teilnahme

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis gemäß Ausbildungsvorschrift

Modul Absturzsicherung

Das Modul Absturzsicherung dient der fachlichen Fortbildung aller Einsatzkräfte, die sich in absturzgefährdenden Bereichen bewegen müssen. Das Modul ist Voraussetzung für die weitere Evakuierungsausbildung der Strömungsretter.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wasserretter (oder Basisausbildung Einsatzdienste (401))
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung der Teilnahme
  • Ärztliche Tauglichkeit

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis gemäß Ausbildungsvorschrift

Strömungsretter 2 (SR2)

Die fachliche Anleitung von Strömungsretter-Trupps im Einsatz erfordert umfangreiches Fachwissen und umfassende Fähigkeiten. Neben dem theoretischen Wissen ist eine entsprechende praktische Erfahrung unerlässlich.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Strömungsretter 1 (SR1)
  • Modul Seiltechnik 1
  • Modul Wildwasser
  • Führungslehre
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Befürwortung der Teilnahme

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis der SR2-Ausbildungsinhalte und ausgewählter Techniken anhand einer Checkliste. Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

Truppführer Strömungsrettung (TrpFhr SR)

Truppführer ist ein nach der Ausbildungsvorschrift ausgebildeter Strömungsretter 2 mit der Zusatzausbildung Truppführer KatS.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Strömungsretter 2 (SR2)
  • Allgemeine Multiplikatorenschulung

Gruppenführer Strömungsrettung (GrpFhr SR)

Gruppenführer ist ein nach der Ausbildungsvorschrift ausgebildeter Strömungsretter 2 mit der Zusatzausbildung Gruppenführer ÖGA.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Strömungsretter 2 (SR2)
  • Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A)

Modul Seiltechnik 2

Das Modul ist Eingangsvoraussetzung zum Lehrgang Strömungsrettungs-Techniker (1051), kann aber auch als Fortbildung für Strömungsretter genutzt werden.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Nachweis der Einsatzfähigkeit für Strömungsretter
  • Strömungsretter 2 (SR2) (Strömungsretter 2)
  • Modul Absturzsicherung (Modul Absturzsicherung)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)
  • Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung der Gliederung)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis des sicheren Anwendens der Standardverfahren gemäß Ausbildungsvorschrift.

Strömungsretter-Techniker (SRT)

Zielgruppe
Das Anleiten, Absichern und Überwachen von seiltechnischen Aufbauten bedarf ein hohes Maß an Verantwortung, Fachkenntnis und praktischer Erfahrung. Nur entsprechend qualifizierte und verantwortungsvolle Personen sollten die Ausbildung zum Strömungsrettungs-Techniker (SRT) durchlaufen.

Voraussetzungen

  • Strömungsretter 2 (SR2) (Strömungsretter 2)
  • Modul Seiltechnik 2 (Modul Evakuierung)
  • Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung der Gliederung)
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis der SRT-Ausbildungsinhalte und ausgewählter Techniken anhand einer Checkliste. Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

Ausbilder Strömungsrettung

Die Ausbildung von Strömungsrettern erfordert umfangreiches Fachwissen und umfassende Fähigkeiten. Neben dem theoretischen Wissen ist eine entsprechende praktische Erfahrung unumgänglich.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Truppführer Strömungsrettung (TrpFhr SR) (TrpFhr Strömungsrettung)
  • DRSA Silber (bis 1990) (gemeinsamer Grundausbildungsblock)
  • Modul Rafting (Modul Rafting)
  • Körperliche Fitness
  • Lauf- Ausdauertest
  • Nachweis 400m Schwimmen in 8 min
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)
  • Hospitation Nachweis der Hospitation als Ausbilder im Lehrgang Strömungsretter 1 (SR1) oder Lehrgang Strömungsretter 2 (SR2)
  • Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung des zuständigen Landesverbands oder des Bundesverbandes)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung der Qualifikation im Verlauf des Lehrgangs gemäß Ausbildungsvorschrift anhand Anforderungs-Checklisten
  • Durchführung einer Lehrprobe aus ausgewählten Technik- oder SRBasismodulen
  • Organisation und Durchführung einer Einsatzübung
  • Schriftliche Ausarbeiten einer Gefährdungsanalyse des eigenen Einsatzgebiets

Ausbilder Sachkunde PSA gegen Absturz

Die Aus- und Fortbildung der Sachkundigen PSA gegen Absturz erfolgt durch Ausbilder Sachkunde PSA gegen Absturz. Es handelt sich hierbei um Ausbilder, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikation im Auftrag des Bundesverbandes gemäß der gültigen DGUVRichtlinie diese Aufgabe wahrnehmen.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Modul Seiltechnik 1 (Sachkundiger PSA gegen Absturz gem. DGUV)
  • DRSA Silber (bis 1990) (gemeinsamer Grundausbildungsblock)
  • Hospitation Nachweis der Hospitation als Ausbilder bei einem Sachkundelehrgang (1021)
  • Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung durch den Landes- oder Bundesverband)

Ausbilder SRT

Zielgruppe
Das Ausbilden von Strömungsretter-Technikern (SRT) bedarf ein hohes Maß an Verantwortung, Fachkenntnis und praktischer Erfahrung. Die Ausbildung sollte nur von entsprechend qualifizierten und in der Seiltechnik erfahrenen Ausbildern Strömungsrettung durchgeführt werden.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbilder Strömungsrettung (Ausbilder Strömungsrettung)
  • Hospitation Nachweis der Hospitation als Ausbilder an einem Lehrgang SRT (1051) oder Modul Evakuierung (1041)
  • Strömungsretter-Techniker (SRT) (Strömungsrettungs-Techniker SRT)
  • Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung des Landes- oder Bundesverbandes)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Die Prüfung ist als Lehrprobe zu einem ausgewählten Thema aus der Seiltechnik im Rahmen eines bestehenden Lehrgangs abzulegen.

Multiplikator Strömungsrettung

Die Aus- und Fortbildung der Ausbilder Strömungsrettung (1081) und Ausbilder SRT (1083) erfolgt durch Multiplikatoren Strömungsrettung. Es handelt sich hierbei um erfahrene Ausbilder, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikation im Auftrag des Bundesverbandes diese Aufgabe wahrnehmen.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Allgemeine Multiplikatorenschulung (Allgemeine Multiplikatorenschulung)
  • Ausbilder SRT (Ausbilder SRT)
  • Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung des Bundesverbandes)
  • Hospitation Hospitationen gemäß Ausbildungsvorschrift

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